Einführung in das UN-Übereinkommen
Am 1. April 2023 hat Thailand offiziell dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Nutzung elektronischer Kommunikation in internationalen Verträgen beigetreten. Diese Übereinkunft wurde während der 68. Sitzung der UNCITRAL-Arbeitsgruppe IV unterzeichnet, die sich mit dem Text des Übereinkommens befasst und aktuell neue Standards für Datenbereitstellungsverträge erarbeitet.
Thailand als neunzehnter Mitgliedstaat
Mit diesem Schritt wird Thailand der neunzehnte Mitgliedstaat des Übereinkommens, das voraussichtlich am 1. Oktober 2025 in Kraft treten wird. Das thailändische Ministerium hat dabei deutlich gemacht, dass das Übereinkommen nicht für bestimmte Kommunikationsformen oder Transaktionen anwendbar ist, die im thailändischen Gesetz über elektronische Transaktionen von 2001 klar ausgeschlossen sind. Zu diesen Ausnahmen zählen Verträge, in die staatliche Behörden involviert sind, sowie Transaktionen, die einer vorherigen behördlichen Registrierung bedürfen.
Ziel und Vorteile des Übereinkommens
Das Hauptziel dieses Übereinkommens besteht darin, die rechtliche Klarheit und wirtschaftliche Vorhersehbarkeit im Bereich der elektronischen Kommunikation bei internationalen Verträgen zu fördern. Es legt Kriterien fest, um die Gleichwertigkeit zwischen elektronischen Dokumenten und traditionellen Papierdokumenten abzusichern. Besonders in Bezug auf rechtliche Anforderungen an Schriftform, Originalität und Unterschrift stützt es sich auf bewährte rechtliche Prinzipien, die es erforderlich machen, die jeweiligen Standards zu wahren und zu harmonisieren.